Sommerzeit ist Erdbeerzeit, im Supermarkt locken die Schälchen mit den roten Früchten zum Kauf. Was in der Auslage so verlockend aussah, kann sich zu Hause aber schnell als geschmackliche Pleite entpuppen. Manche Kunden nehmen deshalb sicherheitshalber einfach eine Kostprobe im Supermarkt. Aber ist das auch erlaubt? „Nein“, betont der Berliner Rechtsanwalt Per Friedrich, Partneranwalt der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Die meisten Supermärkte seien zwar kulant, strenggenommen sei Naschen aber ein Diebstahl. Deshalb sei es ratsam, erst zu fragen, ob man probieren darf.
Im Supermarkt beschäftigen sich wohl die wenigsten mit rechtlichen Fragestellungen rund um den Einkauf. Und doch gibt es einiges zu beachten: Darf man beispielsweise Obst und Gemüse vor dem Kauf probieren?

Im Supermarkt tauchen derartige Rechtsfragen immer wieder auf. Schnell passiert es etwa, dass man das Regal mit den Marmeladengläsern streift oder aus Versehen einen Joghurtbecher fallen lässt. Aber muss man nun für die beschädigte Ware aufkommen, obwohl man sie nicht gekauft hat? „Auch im Supermarkt gilt: Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen“, betont Per Friedrich. Viele Supermärkte würden aber auch hierbei aus Kulanz auf diesen Anspruch verzichten.

Richtig unangenehm wird es, wenn Security-Personal im Kassenbereich die Tasche durchsuchen möchte. „Nur wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, ist an Taschenkontrollen überhaupt zu denken“, so Friedrich. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn ein anderer Kunde beobachtet, dass die verdächtige Person Ware eingesteckt hat.

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