Kein deutscher Autofahrer liebt Bußgelder. Ein Blick in die Nachbarländer demonstriert jedoch eindrucksvoll, wie sanft Verkehrssünder innerhalb Deutschlands im Vergleich zu anderen Staaten behandelt werden. Steht die Urlaubssaison vor der Tür, sollte jeder, der eine Reise mit dem Auto plant, sich gut über die Vorschriften in den Ländern informieren, die er durchreist oder besucht. Ansonsten droht statt einer Ansichtskarte ein Bußgeldbescheid. Und der kann ganz schön teuer werden. Wie sehr, dokumentierte jetzt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik.

Im Vergleich zu Deutschland gehen die Behörden anderer Länder teilweise sehr viel härter gegen Verkehrssünder vor.

Besonders wenn es um das Thema Alkohol gibt, sind einige Länder erheblich strenger als Deutschland. Wird ein Fahrer zum Beispiel in Großbritannien mit zuviel Promille am Steuer erwischt, drohen zwischen 3.078 und 6.174 Euro Geldstrafe. Auch in Dänemark zeigen die Verkehrswächter wenig Mitleid mit alkoholisierten Mobilisten. Hier verlangen die Behörden als Wiedergutmachung unter Umständen sogar noch mehr, nämlich mindestens ein monatliches Nettogehalt.

Auch andere Verkehrsdelikte können die Urlaubskasse ganz schön mitnehmen. Ein Handy am Steuer wird in Holland mit 240 Euro berechnet. Ignoriert man in Norwegen eine rote Ampel kostet dies 630 Euro. Einen Verstoß gegen die Regeln für das Überholen berechnen die Behörden in Slowenien mit einer Mindestsumme von 500 Euro.

Hohe Summen, die mittlerweile auch konsequent bezahlt werden sollten. Seit 2013 gilt die EU-Richtlinie „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“. Das heißt: Alle Behörden in allen EU-Ländern können die Daten der Fahrzeughalter abfragen. Empfehlenswert ist, so schnell wie möglich auf die Bußgeldbescheide zu reagieren. Einige Länder wie Griechenland, Slowenien und Spanien gewähren den Verkehrssündern bei schneller Zahlung Rabatt. In anderen Ländern wie Italien kann sich das Bußgeld wiederum verdoppeln, wenn es nicht innerhalb von 60 Tagen abgegolten wird.

Bitte seid vorsichtig!

Bild: dmd/Verband für bürgernahe Verkehrspolitik

Grüße
Stephan