Die europäische Datenbank Eucaris lässt keinen Strafzettel entkommen.
Andere Länder, andere Verkehrsregeln. Bei uns sind es ein paar Pünktchen – in anderen europäischen Ländern geht es jedoch in Sachen Verkehrsbußen etwas anders zu. Daher gehört nicht nur das richtige Gepäck zur perfekten Urlaubsvorbereitung, man sollte sich auch über die wichtigsten Punkte der ausländischen Verkehrsregeln informieren. Sonst könnten die schönsten Wochen des Jahres plötzlich deutlich getrübt sein.

Früher nahmen deutsche Verkehrssünder im Ausland oft zwar den Strafzettel als „etwas anderes Andenken“ mit nach Hause – bezahlt wurde in vielen Fällen jedoch nie. Schließlich war die Chance, dass die ausländischen Behörden einen aufspüren würde, klein bis hin gegen null. In dieser Beziehung jedoch hat sich einiges geändert.
Strafzettel

Seit der Einführung der EU-Richtlinie „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ im Jahre 2013 geht es anders zu: Sie erlaubt den Behörden aller EU-Mitgliedsländer den Zugriff auf die Datenbank „Eucaris“ bei bestimmten Delikten. Und dort liegen Daten aller registrierter Fahrzeughalter. Der grenzüberschreitende Versand von Strafzetteln ist damit eine Kleinigkeit.

Strafzettel ab 70 Euro

Ab einer Buße von 70 Euro im Ausland werden ausländische Geldbußen zudem auch von den zuständigen Behörden in Deutschland vollstreckt. Und diese Summe kommt schneller zusammen, als man erwartet. Selbst wenn die eigentliche Strafsumme niedriger liegt, fallen oft noch Bearbeitungsgebühren an, die die Bagatell-Grenze schnell überschreiten.

Und nicht nur, weil dann eventuell ein Vollstreckungsverfahren droht, empfiehlt es sich grundsätzlich, so schnell wie möglich zu bezahlen. Manche Länder belohnen fixe Zahler mit einem Rabatt von bis zu 50 Prozent, andere wiederum bestrafen das Zögern innerhalb kürzester Zeit mit einer Verdoppelung der Summe – zum Beispiel Italien.

Die gute Nachricht jedoch lautet: Ausländische Punkte werden nicht zu den Flensburgern hinzu gerechnet. Und selbst im schlimmsten aller Fälle, beim Entzug der Fahrerlaubnis, gilt das Fahrverbot laut der Online-Plattform Bussgeldkatalog.org nur für das Land selbst, nicht für Deutschland. Was andersrum jedoch nicht funktioniert: Die deutschen Behörden ziehen bei einem Fahrverbot die Dokumente ein. Dann geht auch in den Nachbarländern hinter dem Steuer nichts mehr.
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