Die Bedeutung des Blinksignals wird von Autofahrern häufig unterschätzt. Dabei ist es oft die einzige Möglichkeit, während der Fahrt andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zum Beispiel auf Spurwechsel oder Abbiegen hinzuweisen. „Nicht-Blinker gefährden aus Sorglosigkeit oder Bequemlichkeit auch Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer“, warnt Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kfz der HDI Versicherung.
Nicht-Blinker

Grundsätzlich muss man jeden Wechsel des Fahrstreifens durch Blinken anzeigen. Das gilt etwa beim Überholen und auch beim Vorbeifahren an einem stehenden Hindernis. Besonders wichtig ist das Signal auch beim Auf- oder Abfahren von einer Autobahn oder Schnellstraße. Durch Blinken muss zudem allen anderen Verkehrsteilnehmern der Abbiegewunsch angezeigt werden. Das gilt auch bei abknickender Vorfahrt oder beim Ausfahren aus einem Kreisverkehr. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf dagegen nicht geblinkt werden.

Nicht-Blinker es kann Teurer werden

Teurer werden kann es für Blinkmuffel bei einem Unfall. „Verursacht der Nicht-Blinker durch sein Verhalten einen Unfall, haftet er für die Folgen“, so HDI Kfz-Experte Sauer. Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt zwar für die finanziellen Schäden ein, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden. Für die Schäden am eigenen Fahrzeug ist jedoch eine Vollkaskoversicherung nötig. Auf jeden Fall macht sich der Unfall beim Schadenfreiheitsrabatt bemerkbar.


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