Ohne Bilder (Fotos),so wie andere Grafiken und auch Videos geht heute kein Artikel im Blog mehr online.Aber Vorsicht bei Nutzung fremder Daten,Achtung „lizenzfrei“ heißt nicht kostenlos und unbeschränkt nutzbar!
Was sich hier aber so einfach anhört, kann in der heutigen Zeit dazu führen, dass man eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt erhält.Wer, ohne sich Informationen über die Bildrechte einzuholen, einfach das Material herunterlädt dass er benötigt,im Blog postet bewegt sich am Rande der Illegalität.Verstöße gegen das Urheberrecht werden schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt geahndet und hart bestraft.
Denn der Großteil der im Internet erhältlichen Bilder unterliegt bestimmten Lizenzen und nicht zuletzt dem Recht am eigenen Bild.
Vorsichtig
Oftmals werden auf Webseiten, Blogs Bilder lizenzfrei zur privaten und gewerblichen Nutzung offeriert, wobei sich hinterher herausstellt, dass der Anbieter dazu gar nicht berechtigt war. Wer dann vom tatsächlichen Rechteinhaber eine Abmahnung wegen unberechtigter Bilder erhält, bleibt auf dem Schaden sitzen, weil der Anbieter im Ausland ansässig oder – was meist der Fall ist – gar nicht mehr auffindbar ist. Denn zunächst haftet der Betreiber der Webseite,Blogs für die auf der Seite erfolgten Rechtsverletzungen. Derartige Überraschungen lassen sich verhindern, wenn man nur einige wenige Grundsätze bei der Nutzung von fremden Bildern beachtet:

Die wichtigste Regel lautet:
Keine fremden Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nutzen!
Respektieren Sie das Eigentum an digitalen Bildern ebenso, wie Sie das Eigentum an körperlichen Gegenständen anderer respektieren.
Copyright-Vermerk angeben:Quelle

§ 13 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes sieht folgendes vor: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“

Dieses sogenannte Urheberbenennungsrecht ist gänzlich unabhängig davon, ob das Werk im Internet oder in Druckmedien verwendet wird. Der Nutzer eines fremden Fotos ist grundsätzlich verpflichtet, den Urheber bzw. den Rechteinhaber ausdrücklich anzugeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn mit dem Urheber etwas anderes vereinbart wurde. Denn grundsätzlich kann der Fotograf gegenüber seinem Auftraggeber auch auf eine namentliche Nennung verzichten.

Nach deutschem Recht braucht eigentlich nur der Namen des Urhebers angegeben zu werden. Regelmäßig findet sich jedoch an den Bild-Dateien ein Copyright-Vermerk nach US-amerikanischem Vorbild:

„© Name des Fotografen oder Name der Agentur, Jahr der Veröffentlichung“

Wie die Urheberbenennung und die davon zu unterscheidende Quellenangabe genau zu gestalten ist, hängt von den vertraglichen Vorgaben des Vertragspartners ab.


Fazit:
Vorsicht, Achtung, Bilder selbst erstellen, Quelle angeben, ansonsten wenn Abmahnung kommt (Abuse), nach Copyright nachfragen (Schriftlich,E-Mail…sw.), Bild löchen.
Oder:Rechtsanwältin, Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht ansprächen und die ganze Paragraphs mit allen beilagen auffressen.