Fußgänger können sich freuen. Ab 2016 sind sie sicherer unterwegs. Die Organisation für Fahrzeugsicherheit Euro NCAP nimmt ab diesem Zeitpunkt Notbremsassistenten mit Personenerkennung in den Anforderungskatalog mit auf.
Seit 1996 bewertet das European Car Assessment Programme (Euro NCAP) die Sicherheit von Fahrzeugen: zunächst in einzelnen Kategorien, seit 2009 als Gesamt-Beurteilung. Die höchste Vergabe von fünf Sternen wird erzielt, wenn die prozentual unterschiedlich bewerteten Bereiche – Schutz von erwachsenen Insassen, Schutz von Kindern auf der Rückbank, unfallvermeidende Merkmale sowie jetzt der Fußgängerschutz – als so gut wie möglich eingestuft werden.
Wichtig dabei sind die Notbremsassistenten. Viele Autos sind damit ausgestattet, um vor Kollisionen mit Fahrzeugen oder anderen großen Hindernissen zu warnen. Nur ein Teil dieser Sicherheitssysteme warnt derzeit auch, wenn sich das Auto einem kleineren Objekt gefährlich nähert, wie zum Beispiel Fußgängern. Erst erfolgt die Warnung optisch oder akustisch. Ändert sich dennoch nichts an der Situation und der Fahrer reagiert nicht, wird automatisch eine Notbremsung eingeleitet.
Bei den Euro NCAP Fußgängersicherheitstests werden drei alltägliche Situationen simuliert: Erwachsene, die gehend und rennend unerwartet die Fahrbahn kreuzen sowie Kinder, die hinter einem parkenden Auto erscheinen. Um die beste Bewertung zu bekommen, müssen die Autos in der Lage sein, bei Geschwindigkeiten bis zu 40 km/h eine Kollision zu vermeiden. Liegt die Geschwindigkeit höher, muss der Bremsvorgang zumindest so stark sein, dass die Folgen des Zusammenpralls nicht tödlich sind.
Zwar besitzen einige der vor allem im höheren Preisbereich angelegten Modelle wie der Audi Q7, Ford Mondeo, die BMW 2er-Serie, Volvo V40, Mercedes C-Klasse, Lexus NX, Toyota Avensis und VW Passat einen Notbremsassistenten mit Fußgängererkennung. Die kleineren Modelle jedoch nicht, vor allem Kleinst- und Kleinwagen. Dies wird sich künftig negativ auf die Euro NCAP Bewertung dieser Modelle auswirken und die Hersteller im Optimalfall zwingen, auch dort zu handeln.
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