Anfang 2019 werden neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten, Mitte des Jahres kommen weitere hinzu. „Die Änderungen führen dazu, dass Arbeitnehmer, Rentner und Eltern mehr Geld zur Verfügung haben“, erklärt Otmar Lang, Chefvolkswirt der Targobank. Allerdings dürfe man im Gegenzug nicht vergessen, dass viele Bundesbürger im kommenden Jahr auch von steigenden Preisen betroffen sein werden. Das gelte vor allem für das Thema Wohnen und die allgemeinen Energiekosten, die zuletzt für einen deutlichen Anstieg der Inflationsrate sorgten. „Je nach Lebenssituation wird der Nettoeffekt von Entlastungen und Belastungen bei jedem anders ausfallen“, so Chefvolkswirt Lang.
Mindestlohn aenderungen 2019

Hier die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für 2019 im Überblick:

– Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde steigen, bisher hatte er bei 8,84 Euro gelegen. Zum 1. Januar 2020 wird er auf 9,35 Euro weiter angehoben.

– Rentenplus: Die gesetzlichen Renten werden 2019 voraussichtlich erneut um mehr als drei Prozent steigen. Zum 1. Juli 2019 dürfen sich westdeutsche Rentner vermutlich um ein Rentenplus von 3,18 Prozent und ostdeutsche Rentner um ein Plus von 3,91 Prozent freuen. Final wird die Rentenerhöhung erst im kommenden Jahr festgelegt, wenn die Daten zur Lohnentwicklung komplett vorliegen.

– Mehr Mütterrente: Bei der Mütterrente gibt es weitere Verbesserungen. Alle Mütter und Väter mit Erziehungszeit, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen zusätzlich einen halben Rentenpunkt gutgeschrieben.

– Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge: Ab dem 1. Juli 2019 bekommen Familien jeden Monat zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind. Das Kindergeld beträgt dann für das erste und das zweite Kind je 204 Euro monatlich, für das dritte Kind erhalten Eltern 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Nicht nur das Kindergeld, auch der Kinderfreibetrag wird angehoben: Zum 1. Januar 2019 steigt er von 2.394 Euro auf 2.490 Euro.

– Paritätische Zusatzbeiträge zur Krankenkasse: Die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Bisher wurden die Zusatzbeiträge für die Krankenkasse von den Versicherten allein bezahlt. Die meisten Krankenkassen erheben derzeit neben dem allgemeinen Beitragssatz einen solchen Zusatzbeitrag.

Quelle:Targobank AG, Düsseldorf