Richtig Blinken lernt man während der Fahrstunden. Danach wird es zu einem Automatismus, über den man mit fortschreitender Fahrerfahrung nicht mehr nachdenkt – und bisweilen die Grundsätze vergisst. Hier zur Auffrischung die wichtigsten Regeln des ADACs zum Blinkereinsatz.

Die wichtigste Aufgabe der Richtungsanzeiger besteht darin, Verkehrsteilnehmern die eigenen Absichten anzukündigen – beim Abbiegen, Überholen oder Ausscheren. Dabei spielt der exakte Einsatzzeitpunkt der Richtungslichter eine wichtige Rolle. Wer sich hier falsch verhält, erhöht nicht nur das Unfallrisiko, sondern riskiert auch ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Blinkern

Biegt ein Fahrer auf einer Abbiegespur ab, sollte er den Blinker bereits aktivieren, bevor er auf die Spur einfädelt. Dasselbe gilt an der Ampel. Schon während man bei Rotlicht wartet, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer informiert werden, dass man abbiegen will.

Auch beim Überholen lautet die Vorschrift: Der Blinker ist vor dem Ausscheren zu aktivieren statt im letzten Moment. Dasselbe gilt, wenn ein stehendes Fahrzeug oder ein anderes Hindernis überholt werden sollen.

Ist man auf einer Autobahn unterwegs, erhöht man die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, indem man ebenfalls so früh wie möglich den Spurwechsel oder das Anvisieren einer Ausfahrt ankündigt. So haben alle Autofahrer genügend Zeit, umsichtig zu reagieren.

Extra Regel zu blinken

Etwas komplizierter wird es im Kreisverkehr. Hier lautet eine Regel, nicht zu blinken, während man sich einordnet. Existieren Schilder mit „Vorfahrt gewähren“ oder „Kreisverkehr“, haben grundsätzlich die Autos im Kreisverkehr Vorfahrt. Ist dies nicht der Fall, gilt „rechts vor links“. Vor der Ausfahrt sollte man so früh wie möglich den Blinker setzen.
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