Wie heißt es so schön: Das Rad kann nicht mehr neu erfunden werden. Dass dies mitunter jedoch für den Reifen gilt, steht außer Frage. Als Teil des Rades, bei dem es sich um einen scheibenförmigen beziehungsweise kreisförmigen Gegenstand handelt, ist dessen Geschichte direkt mit der Entwicklung der technischen Kultur verbunden. Angesichts der Tatsache, dass der Bau einiger monumentaler Bauwerke keineswegs von der Manneskraft allein bewältigt werden konnte, rückt die Rolle beziehungsweise das Rad als Antriebsform und Tragfläche zunächst einmal in den Mittelpunkt des Geschehens. Die darauf rückführbare Mechanik wird heutzutage in den Gesetzen der klassischen Mechanik zusammengefasst, welche seit dem 17. Jahrhundert durch die Arbeiten von Sir Isaac Newton den Grundstock für die moderne Naturwissenschaft legten.
Das Rad Reifen

Das Rad und die Hebel

Im Mittelpunkt des Interesses standen demnach zunächst erst einmal die Hebel- und Rollenkräfte, welche durch die Hangabtriebskraft erweitert werden sollte. Im weiteren Verlauf der Geschichte wurde erst im 17. Jahrhundert mit dem Wirken von Galileo Galilei die Empirie ins Leben gerufen, die sich durch die Methode der Beobachtung und Messung stark von der Theorie unterscheidet. Zum Vergleich: Im Gegensatz dazu kannte man vor circa 5000 Jahren, also zu Archimedes Zeiten, nicht den Unterschied zwischen Masse und Gewichtskraft eines Körpers.

Der feine Unterschied zwischen Praxis und Theorie!

Grau ist alle Theorie, so beginnt wohl jeder praktische Streit. Dabei behelfen sich beide Wissenschaftsformen am gleichen Behelf, nämlich dem denkenden Sachverstand. Nehmen wir die Erfindung des Fensters, wie es zum Beispiel hier erhältlich ist, so ist dessen Entwicklung von einer einfachen Lichtöffnung bis heute eine Meisterleistung der Ingenieurskunst. Dabei geht es nicht ausschließlich um die Erfindung des Glases in puncto Materialzusammensetzung, sondern ebenfalls um den Schließ- und Öffnungsmechanimus, der sich auf die klassische Mechanik zurückführen lässt. So sind Gelenke und Rollen, die den Reibwiderstand reduzieren, sehr alt in der Verwendung und Menschheitsgeschichte.

Die Theorie ist somit in ihrer Beweislast zumeist nicht mehr als eine vage Vermutung, wird in Form der Hypothese jedoch zu einem Versuch, einen bereits vorliegenden Gegenstandsbereich zu erklären beziehungsweise zu beschreiben. Die dabei auftretenden Grundannahmen werden Axiome oder Postulate genannt, wohingegen deren logische Schlussfolgerung einem Theorem entspricht. Das sogenannte alltägliche Problem, welches den Übergang zwischen Theorie und Praxis bedeutet, ging als Theorie-Praxis-Problem zum Beispiel in die pädagogische Grundlagenforschung ein. In Anbetracht des Rades könnte somit behauptet werden, dass die Erfindung des Rades theoretisch betrachtet zwar eine Meisterleistung hinsichtlich der technischen Innovationskraft war, die Zahl der Unfälle, welche mit diesem Behelfsmittel tagtäglich stattfinden, jedoch praktisch dagegensprechen.

Die Zulassung eines Reifens hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit!

Verkehrssicheres Fahren setzt wie die Zulassung von Arzneimitteln eine Prüfung des jeweiligen Gebrauchsgegenstandes voraus. Dazu werden zumeist Prüflabore genutzt, die das vorliegende Fahrzeugteil auf Herz und Nieren überprüfen. Neben Belastungs- und Materialverschleiß Tests muss stets das Rad die Straßentauglichkeit gewährleistet sein. Die nationalen Vorschriften für Fahrzeugteile sind durch die sogenannte ABE-Typenkennzeichnung schlüssig nachvollziehbar und ein neues Produkt auf dem Markt, wie zum Beispiel der Runflat Reifen erhalten somit eine Betriebserlaubnis zum Fahren.

Besitzt ein Fahrzeugteil hingegen keine Betriebserlaubnis, muss die Ordnungswidrigkeit nach dem derzeit vorherrschenden Bußgeldkatalog 2020 mit einem Bußgeld von 50 Euro beglichen werden. Ganz anders sieht die Sache aus, wenn mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis ein Unfall verursacht wurde. Zunächst erst einmal entfällt vonseiten der Versicherer der Versicherungsschutz. Des Weiteren kann es zu zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen Strafmaßnahmen führen, falls dem nicht zugelassenen Fahrzeugteil eine Mitschuld am Verkehrsunfall nachgewiesen werden kann.
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