Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Metalle und andere (mitunter seltene) Stoffe, die wiederverwendet werden können. Das schont Ressourcen und Umwelt. Häufig enthalten Elektrogeräte aber auch Schadstoffe. Diese gefährden bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt. Zumal es sich um einen komplexen Materialverbund aus diversen Stoffen handelt. Daher werden Elektroaltgeräte in einem eigens dafür konzipierten Rücklauf getrennt gesammelt. Die EAR Registrierung regelt dabei den Verkehr.
EAR-Registrierung-Elektroaltgeräte

Elektronikaltgeräte in Deutschland

Alljährlich werden in Deutschland über 900.000 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Meist kommen diese aus privaten Haushalten. Etwas mehr als ein Zehntel davon entfällt auf gewerbliche Nutzer andere Körperschaften. In Deutschland liegen die grundsätzlichen Pflichten hinsichtlich Sammlung und bestmöglicher Wiederverwertung einerseits bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und andererseits bei Herstellern von Elektronik-Geräten bzw. bei den Händlern.

Die Entsorgungsträger betreiben Sammelstellen für Elektroaltgeräte und nehmen diese meist unentgeltlich an. Wertstoffhöfe, mobilen Schadstoffsammelfahrzeuge oder Hofsammelcontainer dienen als Anlaufstellen. Doch Hersteller bzw. Händler, die Elektrogeräte unters Volk bringen, sind auch verpflichtet, Möglichkeiten zur Abgabe von Elektroaltgeräten anzubieten. Seien es defekte Geräte oder aber Altgeräte, die von Kunden durch ein erworbenes Neugerät ersetzt werden. Eine EAR Registrierung wird für entsprechende kommerzielle Akteure notwendig.

Welche Pflichten haben Händler im Rahmen der EAR Registrierung?

Seit Juli 2016 sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 werden auch Lebensmittelhändler (im Sinne von Supermärkten, Discountern etc.) mit einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern verpflichtet sein, kostenlose Rücknahme von Altgeräten anzubieten. Immerhin bringen viele Supermarkt- und Discounter-Ketten regelmäßig Elektrogeräte in Umlauf. Prinzipiell sind betroffene Händler in der Pflicht, gebrauchte Kleingeräte mit einer Kantenlänge von nicht mehr als 25 cm kostenlos zurückzunehmen, ohne dass dem ein Neuerwerb gegenüberstehen muss. Für größere Altgeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 cm gilt hingegen, dass Händler nur beim Kauf von Neugeräten des gleichen Typs verpflichtet sind, ein korrespondierendes Altgerät kostenlos zurückzunehmen (sog. 1:1-Rücknahme).

EAR Registrierung bedenkt auch Onlinehändler

Diese Maßgaben gelten auch für Händler, die neuwertige Geräte an Privathaushalte liefern. Nach Vertragsunterzeichnung muss (!) der Händler den Verbraucher über die kostenlose Rückgabe-Möglichkeit des Altgerätes informieren und diese bei Lieferung des Neugerätes (durch kostenlose Mitnahme eines entsprechenden Altgeräts) ermöglichen. Für den Versandhandel gelten dabei die gleichen Regeln, wie hinsichtlich der Verkaufsfläche lokaler Händler. Hier beziehen sich die Mindestgrößen stattdessen auf alle Lager- und Transportflächen für Elektro- und Elektronikgeräte.

Pflichten der Verbraucher und Hersteller laut EAR Registrierung

Verbraucher sind verpflichtet, alte Elektrogeräte auf einem der verfügbaren abzugeben, sowie sie sich von ihnen trennen wollen. Die Geräte dürfen keinesfalls als Hausmüll oder anderweitig entsorgt werden! Der Hersteller wiederum ist für die fachgerechte Entsorgung der zurückgewonnenen Elektroaltgeräte verantwortlich. Sie übernehmen die finanzielle Produktverantwortung für die Entsorgung von durch sie in Verkehr gebrachten Elektrogeräten. Darüber hinaus regeln mit der EAR Registrierung korrespondierende Richtlinien die Handhabung bestimmter Gefahren-Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Beispiele für diesbezüglich typische Substanzen sind Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE), auch bekannt als bromierte Flammschutzmittel. Diese Richtlinien legen fest, in welchem Umfang und unter welchen konstruktiven Auflagen die entsprechenden Substanzen überhaupt in neuen elektronischen Geräten verwendet werden dürfen.
Bild: deutsche-recycling.de