Ab Heute 1. Juli führt der deutsche Gesetzgeber gleich zwei neue Gesetze Regeln zum Führerschein ein.

Regel Nummer eins: Wer ehrenamtlich in der Feuerwehr tätig ist, kann ab 1. Juli leichter an einen Führerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen kommen. Ist bereits ein „normaler“ Auto-Führerschein vorhanden, kann das Bundesland eine „Zusatzeinweisung“ geben.

Regel Nummer zwei: Ab 1. Juli muss jeder Kfz-Führer volljährig und damit 18 Jahre alt sein. Den Führerschein jünger im Ausland zu erwerben und dann in Deutschland zu nutzen, wird nicht mehr möglich sein. Der Führerschein mit 17 allerdings bleibt erhalten.
alte Führerschein