Neuregelung für KFZ-Kennzeichen in NRW-ab Heute ist es soweit. Fahrzeughalter in NRW können frei wählen, ob Sie bei einem Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen das bisherige KFZ-Kennzeichen behalten wollen oder ein neues Nummernschild des neuen Zulassungsbezirkes haben wollen.
Man darf seine Schilder nun behalten!
Was viele zunächst irritieren dürfte: Man muss das Fahrzeug trotzdem amtlich ummelden. Die Ummeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde (beim Straßenverkehrsamt) ist im neuen Zulassungsbezirk auch dann von Nöten wenn man sein altes Kennzeichen behalten will. Für die Umschreibung der Adresse muss der Personalausweis (wahlweise auch der Reisepass), der letzte Tüv-Prüfbericht, die Zulassungsbescheinigung I und II (früher nannte man die noch so schön Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) vorlegen.
Kennzeichen

Wichtig: Nur wenn der Umzug innerhalb des Landes (jetzt beim aktuellen Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen) stattfindet kann man das Kennzeichen behalten. So könnte z.B. der Dortmunder demnächst auch in Gelsenkirchen wohnen und mit einem Dortmunder Nummernschild herumfahren. Der Bielefelder könnte ein Kennzeichen aus Münster spazieren fahren. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wer sich diesen Unfug ausgedacht hat, irgendwie geht er auch “nur” auf die Kosten der Industrie (Schildermacher etc.) denn der Staat (bzw. die Städte mit den Behörden) bekommen ja ihre Gebühren. Früher konnte man sich sicher sein: “Kennzeichen DO = wohnt in Dortmund” – das geht ab dem 01.07.2012 nun nicht mehr so einfach. Natürlich ist es ein Stück “Heimat”, natürlich hängen an so einem Autoschild Erinnerungen und selbstverständlich möchte jeder sparen. Auf der anderen Seite: Wenn ich doch sowieso zum Amt muss, dann kann ich doch auch gleich neue Kennzeichen mitnehmen und mich somit “zur neuen Wahlheimat” verbunden zeigen in dem ich das Kennzeichen des neuen Kreises am Fahrzeug trage. Ein Umzug war für mich immer die Chance auf ein neues Wunschkennzeichen und schließlich gibt es für jeden Kreis ja schöne Buchstabenkombinationen. Wie dem auch sei, gezwungen wird keiner, optional kann man in NRW nun sein “altes Kennzeichen” behalten wenn man innerhalb des Bundeslandes umzieht. Alles neu macht der Mai sagt ein altes Sprichwort, nun gilt dieses wohl eher für den Juli.