Warnwestenpflicht ab Juli 2014 – Sicherheitskleidung gehört in den Fahrgast- und nicht in den Kofferraum.
In anderen Ländern gehört die Warnweste schon länger zur obligatorischen Kraftfahrzeugausstattung. Ab Juli 2014 gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht auch für Pkw-Fahrer. Wer dann bei einer Fahrzeugkontrolle oder bei einer Autopanne „ohne“ erwischt wird, dem droht künftig ein Verwarnungsgeld. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) weist darauf hin, dass die Weste im Falle einer Panne oder eines kleineren Unfalls bereits angelegt werden sollte, bevor der Fahrer sein Fahrzeug verlässt.
Sichtbarkeit von Fußgängern mit Warnweste verbessert sich fast aufs Doppelte
Laut dem ZDK ist der Kofferraum daher nicht der passende Aufbewahrungsort für die Sicherheitsweste. Ideal sei dagegen, sie griffbereit in den Sitztaschen an der Rückseite der Vordersitze, unter den Sitzen, im Handschuhfach oder in den Türfächern unterzubringen. Sinnvoll ist das Anlegen einer Warnweste nicht nur, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach Untersuchungen, die der TÜV Rheinland durchgeführt hat, steigt die Sichtbarkeit von Fußgängern durch die reflektierende Sicherheitskleidung erheblich an. Ohne Sicherheitsweste sind Fußgänger bei Dämmerlicht erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahrzunehmen, mit Weste steigt die Sichtbarkeit auf 150 Meter und damit nahezu aufs Doppelte an. Gerade auf Schnellstraßen oder Autobahnen verbessert sich die Sicherheit damit erheblich.
Beim Kauf auf normgerechte Sicherheitskleidung achten
Beim Kauf der Warnweste ist darauf zu achten, dass sie der Euronorm EN 471 und damit den Vorschriften für Warnbekleidung im Straßenverkehr entspricht. Wer auf Nummer sicher gehen will, kauft kein Schnäppchen, sondern lässt sich in einem Kfz-Meisterbetrieb beraten. Adressen gibt es auf der Website www.kfz-meister-finden.de. Übrigens lohnt es sich, gleich mehrere Warnwesten im Fahrzeug dabeizuhaben. Dann sind auch alle Mitfahrer, die im Pannenfall aussteigen müssen, optimal sichtbar.
Keine Warnweste mitzuführen, das kann teuer werden
Keine Warnweste mitzuführen, das kann im Ausland richtig teuer werden. Zwischen 50 und maximal 1.375 Euro kostet das Vergehen beispielsweise in unserem Nachbarland Belgien. Portugal droht bei Nichtmitführen mit Geldbußen zwischen 60 und 300 Euro, bei Nichttragen im Pannenfall werden sogar 120 bis 600 Euro fällig. Die Investition von wenigen Euro lohnt sich daher doppelt – sie schützt im Straßenverkehr und vor Verwarnungsgeldern. Unter www.kfzgewerbe.de gibt es mehr Tipps für Autofahrer.
Neben Verbandskasten und Warndreieck gehört künftig auch die Warnweste zur obligatorischen Sicherheitsausstattung jedes Autos. Sie sollte griffbereit im Fahrgastraum untergebracht sein.
Weitere Infos:
https://you-big-blog.com/2014/01/15/neues-jahr-neue-bussgeldregelungen/
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Foto: djd/Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.