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YouTube & Co. bleibt auch im Deutschlan weiterhin legal.

Es war nicht unbedingt ein Weihnachtsgeschenk, das sich eine Regensburger Anwaltskanzlei für zehntausende deutsche Internetnutzer ausgedacht hat. Kurz vor dem Fest traten die Juristen die vermutlich größte Abmahnwelle aller Zeiten los. Von jedem Empfänger forderten sie 250 Euro Schadensersatz.
Der Vorwurf: Die Abgemahnten sollen im Netz ein urheberrechtlich geschütztes Video angeschaut haben.

Im konkreten Fall handelte es sich um Erotikclips. Doch der Sachverhalt lässt sich zwanglos auf alle Videoportale im Internet übertragen. Etwa auch auf den Online-Giganten YouTube, wo ja gerade Jugendliche heute einen guten Teil ihrer Freizeit verbringen.
YouTube

Entsprechend groß war die Verunsicherung, gerade bei Eltern. Ein YouTube-Verbot wegen Abmahngefahr? So mancher hätte seine Kids wohl eher in der Regensburger Anwaltskanzlei abgeliefert. Aber Scherz beiseite: Ein Verbot für das sogenannte Streaming, also das reine Betrachten von Videos im Netz, hätte Deutschland wirklich in die digitale Steinzeit zurückwerfen können.

So weit wird es aber nicht kommen. Mit dem neuen Jahr zeichnet sich deutlich ab, YouTube & Co. bleiben auch bei uns legal. So rudert etwa das Landgericht Köln zurück. Die Richter hatten zunächst die Kundendaten der Stream-Gucker freigegeben. Diese Beschlüsse werden sie nach eigener Ankündigung aber nun aufheben. Aus gutem Grund: Die Richter haben – peinlicherweise! – Streaming ( = bloßes Betrachten) mit illegalen Tauschbörsen ( = Herunterladen von Dateien) verwechselt.

Auch ansonsten besteht unter Juristen durch die Bank Einigkeit, dass Videogucken kein Urheberrecht verletzen kann. Zum einen, weil es an der „Vervielfältigung“ des fraglichen Werkes fehlt, die das Gesetz verlangt. Zum anderen, weil selbst die dauerhafte Speicherung nach geltender Rechtslage allenfalls Ärger bringen kann, wenn das Video aus einer „offensichtlich rechtswidrigen“ Quelle stammt. Ansonsten handelt es sich nämlich stets um eine (noch) zulässige Privatkopie. Nutzer sind rechtlich also doppelt abgesichert.

Auch die Bundesregierung hat ganz aktuell erklärt, das Betrachten eines Streams sei auf Nutzerseite unbedenklich. Wer aber absolut kein Risiko eingehen will, sollte zumindest Streaming-Angebote aus dubiosen Quellen meiden. Dazu gehören insbesondere Portale, auf denen aktuelle Kinofilme oder Pay TV „kostenlos“ abgerufen werden können.

Während wir also wieder unbeschwert auf YouTube schalten können, weht den Abmahnern scharfer Wind ins Gesicht. Mehrere Staatsanwaltschaften ermitteln gegen die Verantwortlichen. Mit weiteren Stream-Abmahnungen ist also derzeit kaum zu rechnen. Und wenn doch, habe ich eine klare Empfehlung: Solche Post kann man getrost in den Papierkorb werfen.

Quelle: arag.de / Sreibt Udo Vetter / Fachanwalt für Strafrecht