Die Nachrüstung von Partikelfiltern wird vom Staat wieder gefördert.
Ältere Dieselmotoren erfüllen oft noch nicht die aktuell geltenden Umweltnormen Euro vier für Pkw oder Euro vier für Nutzfahrzeuge. Um diese Fahrzeuge umweltfreundlicher zu machen, stellt die Bundesregierung 2015 wieder Fördergelder in Höhe von rund 30 Millionen Euro für die Nachrüstung mit Dieselpartikelfiltern zur Verfügung. Bei einer Fördersumme von 260 Euro je Nachrüstung lassen sich damit rund 115.000 Fahrzeuge bis Euro drei so ausrüsten, dass sie künftig auch die in vielen Innenstädten geltenden Umweltzonen uneingeschränkt befahren dürfen. „Fahrzeuge mit Partikelfilter sind nicht nur umweltfreundlicher, sie lassen sich auch besser wieder verkaufen“, meint Finanzexperte Martin Blömer.
Erneute Aufstockung des Fördertopfs nach guter Resonanz in den Vorjahren
Rund 2,6 Millionen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen kommen nach Schätzungen des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) für die Nachrüstung infrage. Daher ist erneut mit einer starken Nachfrage zu rechnen, und man sollte mit dem Förderantrag nicht zu lange warten. Aufgrund der guten Resonanz auf die Förderungen in den Jahren 2012 und 2013 hatte sich der Verband für eine erneute Aufstockung des Fördertopfs stark gemacht.
Partikelfiltern Einbau in jeder Werkstatt mit AU-Berechtigung
Der Einbau eines Partikelfilters kann in allen Werkstätten erfolgen, die die Berechtigung zur Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU) besitzen. Die Werkstätten können überprüfen, ob entsprechende Filter für das Fahrzeug verfügbar sind. Sie führen den Einbau durch und bestätigen die Umrüstung mit einer Abnahmebescheinigung. Die Nachrüstkosten inklusive Einbau liegen zwischen zirka 650 und 1500 Euro. Werkstattadressen gibt es unter www.kfz-meister-finden.de. Die Fördergelder können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angefordert werden, mehr Informationen gibt es unter www.bafa.de.
So kann man die Förderung erhalten
Anträge zur Förderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern können über ein Antragsformular unter www.bafa.de, Menüpunkt „Weitere Aufgaben – Partikelminderungssysteme“, gestellt werden. „Voraussetzung für den Antrag ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, Teil I (Fahrzeugschein), in den die Zulassungsbehörde die Nachrüstung mit Datum eingetragen hat“, erläutert Ulrich Köster, Pressesprecher des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Bilder: djd/Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe