Es hatte alles so schön begonnen: Ein günstiges Motorrad stand bei Ebay zum Verkauf. Ein Zweirad-Fan stürzte sich auf das Schnäppchen. Und ein paar Tage später stand die Polizei vor seiner Tür … Ein aktuelles Urteil des Landesgerichts in Karlsruhe zeigt, dass man beim Kauf eines Motorrads auch auf Vorbesitzer im Ausland achten sollte.
Bei dem Fall handelte es sich um ein gebrauchtes Bike der Marke Triumph, Typ Street Triple. Auf Ebay stand es zum Verkauf. Laut der Angaben war es nicht älter als vier Jahre und stammte aus erster Hand, hatte also angeblich nur einen Vorbesitzer: den privaten Verkäufer. Der Preis war gut. Der Käufer schlug zu, unterschrieb den Kaufvertrag und bezahlt die 5.145 Euro. Was er nicht tat: die italienischen Fahrzeugpapiere unter die Lupe zu nehmen. Denn dort stand nicht nur drin, dass es tatsächlich noch einen anderen Vorbesitzer in Italien gegeben hatte. Das Motorrad war zudem in Italien als gestohlen gemeldet.