Sommerzeit ist Erdbeerzeit, im Supermarkt locken die Schälchen mit den roten Früchten zum Kauf. Was in der Auslage so verlockend aussah, kann sich zu Hause aber schnell als geschmackliche Pleite entpuppen. Manche Kunden nehmen deshalb sicherheitshalber einfach eine Kostprobe im Supermarkt. Aber ist das auch erlaubt? „Nein“, betont der Berliner Rechtsanwalt Per Friedrich, Partneranwalt der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Die meisten Supermärkte seien zwar kulant, strenggenommen sei Naschen aber ein Diebstahl. Deshalb sei es ratsam, erst zu fragen, ob man probieren darf.