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Neuen Bußgeldregelungen ab dem 1. Mai 2014 in Kraft
Statt wie bisher 18 Punkte, gibt es ab diesem Zeitpunkt nur noch acht Punkte im zentralen Verkehrsregister. Allerdings werden im Gegensatz zu bisher nicht mehr alle Verstöße ab einer Bußgeldhöhe von 40 Euro dort eingetragen, sondern alle ab 60 Euro. Zudem werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße dort registriert. Was nicht unter diese Kategorie fällt, bleibt außen vor.
Die Änderungen im Punktesystem werden flankiert von neuen Bußgeldregelungen für den Bußgeldkatalog. Die Preise für die Verstöße gehen teilweise deutlich nach oben. So müssen Verkehrsteilnehmer, die künftig mit dem Handy am Ohr beim Autofahren erwischt werden, statt 40 Euro mit der neuen Regelung 60 Euro bezahlen. Dieselbe Bußgelderhöhung gilt für das Fahren auf Eis und Schnee mit Sommerreifen.