Die neue Vorschriften für Erste-Hilfe-Kasten

Hallo liebe Leserinnen und Leser von You-Big-Blog.com
Seit Jahresbeginn 2014 gelten neue Vorschriften für den Inhalt der Erste-Hilfe-Kasten.

Vier neue medizinische Hilfsmittel sollten künftig ebenfalls im Erste-Hilfe-Kasten zu finden sein:

ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandpäckchen der Kategorie K sowie zwei Feuchttücher zur Hautreinigung.
Erhältlich sind die vorgeschriebenen Hilfsmittel in der Apotheke.

Gleichzeitig wurden mehrere Erste-Hilfe-Inhaltsteile gestrichen.

Nicht mehr wirklich notwendig ist das Verbandpäckchen M, das Verbandtuch BR, die bisher vorgeschriebenen vier Stück Wundschnellverband dIN 13019-E 10 x 6 sowie Mullbinden. Nichtsdestotrotz können diese auch weiterhin mitgeführt werden.
Laut der aktuellen Vorschrift dürfen die bisher erlaubten Erste-Hilfe-Kasten das ganze Jahr 2014 noch verkauft werden. Dennoch sollte man einen Blick in das bisherige Set werfen. Einige Inhaltsteile verfügen über ein Verfallsdatum. Diese sollte man sowieso regelmäßig austauschen. Wer gar keinen Verbandskasten mit sich führt und erwischt wird, muss fünf Euro Verwarnungsgeld bezahlen.
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