Warnwestenpflicht ab Juli 2014 – Sicherheitskleidung gehört in den Fahrgast- und nicht in den Kofferraum.
In anderen Ländern gehört die Warnweste schon länger zur obligatorischen Kraftfahrzeugausstattung. Ab Juli 2014 gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht auch für Pkw-Fahrer. Wer dann bei einer Fahrzeugkontrolle oder bei einer Autopanne „ohne“ erwischt wird, dem droht künftig ein Verwarnungsgeld. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) weist darauf hin, dass die Weste im Falle einer Panne oder eines kleineren Unfalls bereits angelegt werden sollte, bevor der Fahrer sein Fahrzeug verlässt.