Schön, wenn zur eigenen Mietwohnung auch ein Balkon gehört. Viele genießen hier bei angenehmen Temperaturen entspannte Stunden. Andere nutzen das Plätzchen im Freien eher als Abstellfläche. Was erlaubt ist und was nicht, darüber herrscht oft Uneinigkeit. Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz: „Sofern der Balkon zur Mietsache gehört, kann der Mieter ihn grundsätzlich nach seinen Wünschen und Bedürfnissen nutzen.“ Die Rechte der Mitmieter und des Vermieters seien aber zu beachten.