Der Granulatstreuer: Winterdienst leicht gemacht

Tragbarer Granulatstreuer: So hält man Gehsteige einfach rutschfrei
Ein Dauerthema im Winter ist die Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee. Zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends müssen verschneite Wege in der Regel ohne Rutschgefahr begehbar sein. An Wochenenden und Feiertagen gilt dies im Regelfall ab 9 Uhr. Die Verantwortlichen müssen dabei aber mehr leisten, als nur einige Male den Schneeschieber zu schwingen. Denn die meisten entsprechenden Verordnungen schreiben vor, dass man Gehwege auch streuen muss. Per Hand ist diese Arbeit jedoch mühsam, durch tragbare Granulat-Streuer wird sie deutlich leichter.

Winterdienst: Konflikte zwischen Mieter und Vermietern

Beim Schneeräumen und Co. gibt es oft Konflikte zwischen Mieter und Vermietern. Spitze Eiszapfen, die sich vom Rand des Daches lösen, spiegelglatte oder zugeschneite Gehwege, herabstürzende Dachlawinen – der Winter kann viele Gefahren für Hausbewohner, Passanten und parkende Auto bereithalten. Und immer wieder gibt es zur kalten Jahreszeit Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, wer sich um den Winterdienst zu kümmern hat. „Zuerst einmal sind die Gemeinden für das Räumen und Streuen von Gehwegen und Straßen zuständig. Diese Aufgaben können aber durch Satzung dem Grundstückseigentümer auferlegt werden“, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz e.V..