Wer im Ausland eine Unfall erleidet oder krank wird, der hat hoffentlich eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Denn die ärztliche Behandlung bis hin zum Rücktransport nach Deutschland kann schon mal ein kleines Vermögen kosten. Deswegen ist es geradezu fahrlässig sich ohne Versicherung ins Ausland zu begeben. Entsprechende Policen gibt es oft schon für kleines Geld.
Ein Urlaub soll Abwechslung bringen. Er wird gebucht um aus der grauen Alltagswelt auszubrechen und in wahlweise aufregende oder entspannendere Gebiete einzutauchen. Doch das Urlaubsglück kann schnell vorbei sein: ein plötzlicher Unfall oder der Ausbruch einer Krankheit führt oft ins ansässige Krankenhaus anstatt ins Hotelbett. Da kann man schon wegen kleinerer Probleme am Rand des finanziellen Abgrunds stehen. Denn, dass die heimische Krankenkasse sämtliche Kosten abdeckt, ist ein leider immer noch weit verbreiteter Trugschluss.
Europäische Grundversorgung
Zwar ist in den EU-Staaten eine ambulante Grundversorgung auf Kosten der eigenen Krankenkasse garantiert, jedoch stößt diese Regelung schnell an ihre monetären Grenzen. Und außerhalb Europas und in Ländern in denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen, muss jeder selbst für seine Behandlungskosten aufkommen – es sei denn man verfügt über eine Auslandskrankenversicherung.
So sollte man möglichst auch in EU-Ländern und der Schweiz nicht auf eine solche verzichten. Denn anfallende Kosten werden nur zu der Höhe erstattet, wie sie auch im Inland angefallen wären. Und da man im Ausland in der Regel von vornherein als Privatpatient betrachtet wird, muss der Differenzbetrag aus eigener Tasche beglichen werden.
Teurer Rücktransport
Hinzu kommt das Risiko des Rücktransport, welches immense Kosten verursacht. Ein solcher Flug kann dann schon einmal mehrere zehntausend Euro kosten. Gerade wegen diesem Risiko sollte man nie ohne Auslandskrankenversicherung reisen. Denn so ein Rücktransport fällt auch nicht unter die Grundversorgung innerhalb der Europäischen Union.
Um sich gegen die genannten Risiken abzusichern, muss man nicht tief in die Tasche greifen. Ein Jahresvertrag kostet für Einzelpersonen in der Regel nur fünf bis 50 Euro. Familien müssen für eine Auslandskrankenversicherung in der Regel zwischen 15 und 50 Euro zahlen. Dabei sind im Versicherungszeitraum sämtliche Reisen abgesichert, die nicht länger als sechs Wochen am Stück dauern.
Möglichkeit zur Unbegrenzten Reisekrankenversicherung
Wer sich jedoch länger als drei Woche ununterbrochen im Ausland aufhält, der benötigt einen weitergehenden Schutz. Dies ist etwa bei Weltreisen oder Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Praktikums oder bei Au-Pair-Tätigkeiten notwendig. Diese Tarife können dann aber, abhängig vom Alter, zwischen 250 und 1 000 Euro kosten.
Wer aufgrund seines Berufs ständig im Ausland unterwegs ist, für den könnte eine unbegrenzte Auslandskrankenversicherung Sinn machen. Diese Option sollte nicht mit der oft in Verbindung mit einer Kreditkarte abgeschlossenen Versicherung verwechselt werden. Denn diese beschränkt sich meist nur auf einen festgelegten Zeitraum des Aufenthalts.
Kleingedrucktes Beachten
Wie immer bei dem Abschluss einer (privaten) Krankenversicherung spielen auch etwaige Vorerkrankungen eine Rolle. Darunter fällt allzu oft auch die Schwangerschaft. Probleme kann es auch bei chronischen Erkrankungen geben, etwa der Dialyse. Behandlungskosten in Folge solcher Krankheiten werden oft nicht versichert, lassen sich aber über die gesetzliche Krankenversicherung abdecken. Wichtig ist hier die Wahrheit zu sagen. Denn sonst läuft man Gefahr am Ende gänzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Die Grundausstattung ist aber bei jedem Anbieter gleich und umfasst Ambulante, Stationäre und Zahnbehandlungen. Auch der Rücktransport ist abgesichert, doch hier gibt es schon die ersten Unterschiede. So erfolgt diese häufig erst bei “medizinischer Notwendigkeit” oder bei einem Krankenhausaufenthalt, der länger als 14 Tage dauert. Es macht also – wie bei jeder Versicherung – Sinn ins Kleingedruckte zu schauen.
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Teil 1: Die Reiserücktrittsversicherung
Teil 2: Die Reisekrankenversicherung