Was die Umsatzsteuer ist haben wir euch schon erklärt, doch wann sie überhaupt anfällt wisst Ihr noch nicht. Damit Ihr mit der Umsatzsteuer richtig arbeiten könnt, müsst Ihr die 3 Stufen und die 5 Tatbestandmerkmale eines Umsatzes kennen. In diesem Artikel werden wir euch ganz genau erklären, was die 3 Stufen, die 5 Tatbestandsmerkmale und das Prüfungsschema für einen Umsatz sind.
Umsatzsteuer-Schema

Zuerst müsst ihr zwischen 3 Stufen unterscheiden:

1. Ist der Umsatz steuerbar?
2. Ist der Umsatz steuerfrei, oder steuerpflichtig?
3. Welcher Steuersatz greift bei dem jeweiligen Umsatz?
Bevor wir prüfen ob die Umsatzsteuer anfällt, sollten wir noch einige Begriffe klären:

Steuerbar: Der Staat darf Umsatzsteuer auf diesen Umsatz erheben.
Steuerfrei: Der Staat dürfte die Umsatzsteuer erheben, verzichtet aber bewusst darauf.
Steuerpflichtig: Der Staat wird die Umsatzsteuer auf jeden fall, erheben.
Steuersatz: Der Steuersatz regelt, wie hoch die anfallende Umsatzsteuer ist.
Wir beginnen damit denn 1. Punkt, die Steuerbarkeit eines Umsatzes gem. §1(1)Nr.1 zu prüfen:

Ein Umsatz ist steuerbar, wenn ein Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung im Rahmen seines Unternehmens und im Inland gegen ein Entgelt ausführt.
Daraus können wir insgesamt folgende 5 Tatbestandsmerkmale (TBM) ableiten:
– Unternehmer
– Lieferung oder sonstige Leistung
– im Rahmen seines Unternehmens (i.R.s.U.)
– im Inland
– gegen Entgelt

Das ist auch schon das ganz einfache Schema was wir benötigen, um jeden Umsatz zu prüfen und somt alle 3 Stufen anzuwenden.

So gibt es für jedes Tatbestandsmerkmal (TBM) wieder ein Schema, dass man durchgehen muss. Für eure Prüfungen könnt ihr euch schon einmal merken, dass ihr immer begründen müsst, warum ein Tatbestandsmerkmal (TBM) nicht zutrifft, man spricht dann auch davon, dass ein Tatbestandsmerkmal verletzt ist. Wenn wir jedoch festgestellt haben, dass alle Tatbestandsmerkmale (TBM) zutreffen, können wir zum nächsten Schritt weitergehen. Wenn ein Tatbestandsmerkmal (TBM) verletzt ist, müssen wir nichts weiter prüfen. Denn wenn ein Umsatz nicht steuerbar ist, kann er auch nicht steuerpflichtig oder steuerfrei sein.
Als nächstes kümmern wir uns um den 2. Punkt, der Steuerfreiheit gem. §4 UStG:

In dem §4 des Umsatzsteuer Gesetztes können wir alle steuerfreien Umsätze aufgelistet finden, die wir zur Prüfung benötigen. Wenn ein Umsatz nicht unter § 4 zu finden ist, ist er automatisch steuerpflichtig, denn es heißt, ein Umsatz ist mangels Steuerbefreiung steuerpflichtig.
Zu guter letzt müssen wir noch denn 3. Punkt der besteuerung klären, um das Schema abzuschließen:

Folgende Steuersätze in der Umsatzsteuer, werden genutzt um die besteuerung zu klären:
– Regelsteuersatz 19%
– ermäßigter Steuersatz 7%
– forstwirtschaftliche Erträge ohne Sägewerk 5,5%
– übrige Land- & Forstwirtschaftliche Umsätze 10,7%
Fazit:

Um jeden Sachverhalt und den daraus folgenden Umsatz zu prüfen, benötigen wir die 3 Stufen: „§1 UStG die 5 TBM, den §4 UStG für die Steuerfreiheit und die Besteuerung“. Das bedeutet das wir jedes mal, dass gleiche Schema benötigen. Wir hoffen daher, das der Artikel euch dabei geholfen hat feststellen zu können, wann die Umsatzsteuer überhaupt gezahlt wird und wann nicht. In den weiter folgenden Beiträgen werden wir genauer auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale (TBM) eingehen und euch erklären, welche sonderregelungen es gibt und was sie verletzt sind.