Im Alltag kursieren so manche interessante Rechtsirrtümer.
Man kann jeden Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen, und Gaststätten haften niemals für die Garderobe. Wenn es um rechtliche Gebote und Verbote geht, kursieren viele vermeintliche Weisheiten. Was davon wirklich stimmt, ist den meisten Verbrauchern aber nicht klar. Eine gängige Meinung ist etwa, dass man jeden Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann.
Eine gängige Meinung ist, dass man jeden Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann. Tatsächlich ist dies aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Im Alltag – „Tatsächlich gibt es eine gesetzliche Widerrufsfrist nur bei bestimmten Verträgen, zum Beispiel bei Onlinekäufen„, erklärt der Siegburger Rechtsanwalt Kai Solmecke, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz. Sei im Vertrag kein Widerrufsrecht vereinbart, könne man nicht einfach zurücktreten. Es sei denn, die Ware ist mangelhaft. „Doch auch hier ist der Umtausch nicht so einfach, wie viele meinen. Der Verkäufer darf defekte Ware einmal nachbessern, bevor er sie gegen ein neues Exemplar eintauschen oder das Geld erstatten muss“, so Solmecke.

„Keine Haftung für die Garderobe“ – Gaststätten wähnen sich auf der sicheren Seite, wenn sie mit einem Schild darauf hinweisen, dass sie nicht für Jacken und Schirme an der Garderobe haften. Doch ganz so einfach ist es auch hier nicht. „Ist die Garderobe etwa an einer besonders schlecht einsehbaren Stelle angebracht, muss der Wirt unter Umständen doch für den geklauten Mantel haften“, betont Kai Solmecke.
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