Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr, man muss sich privat absichern und sollte das so schnell wie möglich tun. Das wird einem von allen Seiten empfohlen. Viele tun dies auch und nutzen dabei mit der Riester Rente eine staatliche Förderung. Doch nur eine Rente abzuschließen reicht nicht aus, man muss auch jährlich den Zulagen-Antrag stellen. Und genau das versäumen rund 30 Prozent der 14 Millionen Versicherten und verschenken dadurch bares Geld.

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Riester Rente: Richtiger Beitrag sichert maximale Förderung

Der Zulagen-Antrag wird direkt vom jeweiligen Anbieter zugeschickt. Nun hat man bis zum 31.12. des nächsten Jahres Zeit, diesen einzureichen. Sollte man tun, denn die Zulagen können sich sehen lassen. Jeder Erwachsene erhält eine Grundzulage von 154 Euro, jedes Kind, das bis Ende 2007 das Licht der Welt erblickt hat, bekommt 185 Euro. Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren wurden, erhalten sogar ganze 300 Euro und Berufsanfänger, die einen Vertrag abschließen und das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, bekommen noch eine Extraprämie von 200 Euro oben drauf. „Wer eine Riester Rente abschließt, soll am besten gleich einen Dauerzulagenantrag stellen“, rät Jutta Krienke vom Leitungsbereich für Privatkunden bei der Allianz Lebensversicherung. „Wer dies tut, muss sich um nichts mehr kümmern, weil der Versicherer den Antrag automatisch stellt.“

Auf das Jahreseinkommen achten

Es gibt aber noch einen zweiten Grund, der für eine falsche, also zu niedrige Zulage spricht, und das ist ein falscher Eigenbeitrag. Die volle Zulage erhält man nur, wenn man von seinem sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen mindestens vier Prozent selbst einzahlt (abzüglich der Kinder- und Grundzulagen). Wer darunter bleibt, der wird nur eine anteilige Zulage erhalten. „Deswegen sollte man rechtzeitig vor einem Jahreswechsel überprüfen, ob man auch diese vier Prozent erreicht hat. Dies kann sich nämlich, beispielsweise durch eine Gehaltserhöhung geändert haben“, weiß Jutta Krienke.

Sollte man bemerken, dass die Beträge zu gering ausgefallen sind, sind Nachzahlungen kein Problem. Diese müssen dann allerdings bis spätestens 31.12. getätigt werden. Um den korrekten Beitrag zu errechnen, sollte man sich am besten an seinen Versicherungsberater wenden. Alternativ kann man sich auch eines Onlinerechners bedienen.