Die neue Vorschriften für Erste-Hilfe-Kasten

Hallo liebe Leserinnen und Leser von You-Big-Blog.com
Seit Jahresbeginn 2014 gelten neue Vorschriften für den Inhalt der Erste-Hilfe-Kasten.

Vier neue medizinische Hilfsmittel sollten künftig ebenfalls im Erste-Hilfe-Kasten zu finden sein:

ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandpäckchen der Kategorie K sowie zwei Feuchttücher zur Hautreinigung.
Erhältlich sind die vorgeschriebenen Hilfsmittel in der Apotheke.

Gleichzeitig wurden mehrere Erste-Hilfe-Inhaltsteile gestrichen.

Nicht mehr wirklich notwendig ist das Verbandpäckchen M, das Verbandtuch BR, die bisher vorgeschriebenen vier Stück Wundschnellverband dIN 13019-E 10 x 6 sowie Mullbinden. Nichtsdestotrotz können diese auch weiterhin mitgeführt werden.
Laut der aktuellen Vorschrift dürfen die bisher erlaubten Erste-Hilfe-Kasten das ganze Jahr 2014 noch verkauft werden. Dennoch sollte man einen Blick in das bisherige Set werfen. Einige Inhaltsteile verfügen über ein Verfallsdatum. Diese sollte man sowieso regelmäßig austauschen. Wer gar keinen Verbandskasten mit sich führt und erwischt wird, muss fünf Euro Verwarnungsgeld bezahlen.
first-aid-kit-erste-hilfe-kasten

Neues Jahr, neue Bußgeldregelungen

Hallo Liebe Blog Leser.
Neues Jahr, neue Bußgeldregelungen – die Punktereform im Verkehrszentralregister bringt einige Änderungen mit sich. Sie tritt ab dem 1. Mai 2014 in Kraft und betraft Verkehrsteilnehmer, die gegen die Regeln verstoßen, mit deutlich höheren Bußgeldern. Hier die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

Neuen Bußgeldregelungen ab dem 1. Mai 2014 in Kraft

Statt wie bisher 18 Punkte, gibt es ab diesem Zeitpunkt nur noch acht Punkte im zentralen Verkehrsregister. Allerdings werden im Gegensatz zu bisher nicht mehr alle Verstöße ab einer Bußgeldhöhe von 40 Euro dort eingetragen, sondern alle ab 60 Euro. Zudem werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße dort registriert. Was nicht unter diese Kategorie fällt, bleibt außen vor.

Die Änderungen im Punktesystem werden flankiert von neuen Bußgeldregelungen für den Bußgeldkatalog. Die Preise für die Verstöße gehen teilweise deutlich nach oben. So müssen Verkehrsteilnehmer, die künftig mit dem Handy am Ohr beim Autofahren erwischt werden, statt 40 Euro mit der neuen Regelung 60 Euro bezahlen. Dieselbe Bußgelderhöhung gilt für das Fahren auf Eis und Schnee mit Sommerreifen.

So viel Armut in Deutschland

Hallo Liebe Leser von You Big Blog
In Deutschland herrscht so viel Armut wie nie zuvor. Wie der Paritätische Gesamtverband am Donnerstag anlässlich der Veröffentlichung des Armutsberichts mitteilte, gelten derzeit 15,2 Prozent der Deutschen als arm. “Sämtliche positive Trends aus den letzten Jahren sind zum Stillstand gekommen oder haben sich gedreht. Die Kluft zwischen bundesdeutschen Wohlstandsregionen auf der einen und Armutsregionen auf der anderen Seite wächst stetig und deutlich. Deutschland war noch nie so gespalten wie heute”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Gendarmerie in Frankreich steigt auf Linux um

Die Gendarmerie in Frankreich möchte bis zum Sommer 2014 alle 72.000 Desktop-Computer auf eine eigene Linux-Distribution umstellen.

Die Gendarmerie hofft, im Vergleich zur Nutzung von Microsofts Windows bis zu 40 Prozent der Kosten einsparen zu können. 32.000 Geräte sind bereits umgestellt worden, wie wired berichtet. Um den Übergang für die Mitarbeiter so sanft wie möglich zu gestalten, wurde bereits seit 2004 damit begonnen, Open-Source-Software wie Firefox, Open Office oder Thunderbird zu verwenden, damit sich die Nutzer noch unter Windows an die neuen Programme gewöhnen können. Die französische Gendarmerie betreibt damit eines der größten bekannten Linux-Projekte im öffentlichen Dienst.

Der Facebook-Totale Überwachung

Der Facebook Überwachung. Nicht Zukunft, sondern schon heute Praxis. Was ich heute gelesen habe, hat mich umgehauen. Nämlich ein Artikel von Erich Moechel : Der Facebook-Überwachungsstandard.

Das bereits praktizierte Einlesen und Speichern von Chats, privaten Postings oder Webmail samt Brechen der Https-Verschlüsselung von Web-2.0-Diensten soll auch als Telekom-Standard verankert werden.

„Laut nationalen Gesetzen sind auch Cloud-Anbieter dafür verantwortlich, Überwachungsmöglichkeiten für Zugang und die angebotenen Services zur Verfügung zu stellen“, so heißt es in einem aktuellen Entwurf des European Telecom Standards Institute (ETSI) mit dem Titel „Überwachung von Cloud-Services“ (Abschnitt 4.2)