Rettungsfonds, Euro-Rettungsschirm, Europäische Finanzstabilisierungsfazilität – viele Namen für einen Mechanismus, welcher nicht nur in der europäischen Wirtschafts- und Finanzwelt eine immense Bedeutung hat. Die ganze Welt redet mittlerweile über dieses Instrument, welches die europäische Währungsunion vor dem Zerfall bewahren soll. Aber um was genau handelt es sich hier eigentlich? Der Begriff wird in den Medien zwar oft verwendet, aber selten erklärt.

Euro Waehrungsgemeinschaft

Drei Engel für den Euro

Der offizielle Name des als umgangssprachlich bezeichneten Euro-Rettungsschirms ist der Europäische Stabilisierungsmechanismus. Ein solcher ist eigentlich laut dem Maastrichter Vertrag von 1992 gar nicht vorgesehen, wurde aber im Zuge der griechischen Finanzkrise und der darauf folgenden Euro-Krise in diesem Jahr eingeführt und zunächst auf drei Jahre beschränkt. Auf dem Euro-Gipfel Ende Dezember Euro-Gipfel wurde dann die Einführung eines dauerhaften Stabilisierungsmechanismus’ ab 2013 beschlossen.

In seiner derzeit geltenden ersten Fassung besteht das Instrument aus drei Teilen, die insgesamt ein Kreditvolumen von 750 Milliarden Euro garantieren. Der erste Teil in Höhe von 60 Milliarden Euro wird aus dem Haushalt der Europäischen Union bereitgestellt. Der zweite und größte Teil nimmt mit einem Volumen von 440 Milliarden Euro die sogenannte Europäische Finanzstabilisierungsfazilität ein. Die restlichen 250 Milliarden Euro können dann noch in Form von Krediten des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Verfügung gestellt werden.

Die EFSF als letztes Mittel der Kreditaufnahme

Die meiste Bedeutung wird jedoch der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität – European Financial Stability Facility – (EFSF) beigemessen. Hierbei handelt es sich um eine aus den 27 Mitgliedsländern der EU bestehende Zweckgesellschaft, deren Ziel die finanzielle Stabilität Europas ist. Um dieses Ziel zu erreichen, verfügt die EFSF über die Möglichkeit Kredite an krisengebeutelte Staaten der Euro-Zone zu vergeben. Gegründet wurde das Instrument am 7. Juni 2010 als Aktiengesellschaft mit Sitz in Luxemburg. Der größte Teil der 440 Milliarden Euro stammt aus Deutschland und Frankreich. Hierbei werden von deutscher Seite knapp 120 Milliarden Euro (rund 27 Prozent) und von französischer Seite knapp 90 Milliarden Euro (rund 20 Prozent) garantiert.

Sollte der Krisenfall eintreten, kann die EFSF über die Ausgabe von (europäischen) Anleihen Kredite aufnehmen und diese als Finanz- und Stabilitätshilfen an angeschlagene Euroländer vergeben. Als Bürgen fungieren sämtliche Mitglieder der europäischen Währungsunion. Voraussetzung für die Kreditvergabe ist jedoch, dass die hilfesuchenden Länder am Kapitalmarkt keine Kredite zu bezahlbaren Zinsen mehr aufnehmen können. Ein Entschluss über eine solche Kreditvergabe muss innerhalb der Euroländer einstimmig erfolgen.

120-Prozentige Absicherung

Jedoch sind diese Anleihen nicht mit den vom luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker propagierten und derzeit heftig diskutierten Euro-Anleihen zu verwechseln. Wie der S&P-Analyst Moritz Kraemer gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärte, fließen die Erlöse der EFSF-Anleihen nur einem Staat zu und nicht allen. Außerdem seien die Kredite an politische Vorgaben geknüpft, wie dies zum Beispiel bei Irland mit einer verpflichtenden Reformpolitik der Fall sei. Nach Kraemers Ansicht wären solche Vorgaben bei den von Juncker vorgeschlagenen Euro-Bonds nur schwer vorstellbar.

Um für die EFSF-Anleihen die von den Ratingagenturen benötigte Bestnote „AAA“ zu erhalten, müssen die Euro-Staaten für ein deutlich höheres Kreditvolumen als geplant bürgen. So muss jedes Land um 20 Prozent mehr haften, als es eigentlich gemäß seines Anteils erbringen müsste. Dadurch sind die Kredite theoretisch zu 120 Prozent abgesichert. Der Grund für diese Regelung liegt darin, dass nur sechs der 16 Euro-Länder ein „AAA“-Rating besitzen. Ohne eine solche Übersicherung würde die Bestnote nicht erreicht werden, was die Kreditaufnahme verteuern würde.