Besser informiert beim Einkauf – Ab dem 1. Januar 2015 gelten EU-weit einheitliche Regelungen zu den Angaben auf Lebensmitteletiketten. Doch was heißt das genau für Verbraucher hierzulande – und was ist daran neu bei frischen Lebensmitteln?
Besonders bei Fleisch, Obst und Gemüse lohnt sich ein Blick auf das Etikett oder das Schild am Regal, denn darauf stehen nicht nur Preis, Menge und die handelsübliche Bezeichnung. Bei Fleisch und Fleischwaren sind Tierart oder Teilstück angegeben und bei Obst und Gemüse gegebenenfalls die Sorte. Hinzu kommt die Herkunft des Lebensmittels, also das Ursprungsland oder die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers. Qualitätsbewusste Kunden können sich beim Einkauf von Obst und Gemüse zusätzlich an den Güte- oder Handelsklassen orientieren: Extra, I oder II.
Schon seit längerem gilt: Frisches Fleisch, Obst und Gemüse kann zudem mit dem blauen QS-Prüfzeichen ausgezeichnet sein, wenn die Herstellung und Vermarktung durch das Prüfsystem kontrolliert wurden.
Lebensmittel: Sicherheit durch Nummerierung
Auf dem Etikett von Fleisch und Fleischwaren sind auch die Teilnehmernummer des Herstellers und die Zulassungsnummer des dazugehörigen Prüfinstituts abgedruckt. Rindfleisch ist zudem mit einer Identifikationsnummer versehen, um das Fleisch einer bestimmten Gruppe von Rindern zuordnen zu können. Ab April 2015 sind umfassende Angaben zur Herkunft auch für Schweinefleisch und Geflügel verpflichtend.
Besonders wichtig für Verbraucher sind die Angaben zur Haltbarkeit. Auf abgepacktem Rind- und Schweinefleisch ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum zu finden. „Mindestens haltbar bis“ heißt: Solange das Fleisch neutral riecht und keine Schlieren zieht, kann es auch darüber hinaus zubereitet werden. Leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch und Frischgeflügel sind dagegen mit einem Verbrauchsdatum versehen. Dann gilt: „Zu verbrauchen bis“ – danach darf das Fleisch nicht mehr verkauft und auch nicht mehr verzehrt werden.
Auch zu Hause richtig kühlen
Bei gekühlten Lebensmitteln ist auf dem Etikett die empfohlene Temperatur zur Lagerung angegeben. Diese Temperatur ist auch im heimischen Kühlschrank notwendig, um die Haltbarkeit bis zum Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum zu gewährleisten. Fleisch und Fleischwaren sind bei zwei bis fünf Grad Celsius gut aufgehoben, also am besten auf der Glasplatte über dem Gemüsefach. Apropos: Nicht jedes Obst und Gemüse gehört ins Kalte. Kälteempfindliche Sorten wie Tomaten und Bananen werden außerhalb des Kühlschranks gelagert. Mehr Informationen dazu gibt es bei QS-live.de, der Website der EU-geförderten Kampagne „QS-live. Initiative Qualitätssicherung“.
Bilder: djd/qs-live.de