Wenn die grossen streiten,werden auch Promis wie Lady Gaga zum Opfer der Streitigkeiten .
Bereits seit 2009 streiten sich Youtube und die GEMA um die Höhe der Urheberabgaben für Videos, was sogar zu einer Klage der GEMA gegen Youtube führte. Wer oft bei Youtube unterwegs ist, kennt das Problem aus erster Hand: Videos, welche man gerne sehen möchte, sind in Deutschland teilweise nicht verfügbar. Der Grund liegt weiterhin in Lizenzstreitigkeiten zwischen Youtube und der GEMA. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte fordert laut Google bis zu 12 Cent pro Klick auf ein Video, Youtube kann nach eigenen Angaben die Kosten durch Werbeeinahmen nicht kompensieren. Da die GEMA aber anscheinend auf den Forderungen beharrt, gibt es bislang keine Einigung.
Der offizielle Youtube-Kanal der Lady Gaga ist derzeit gesperrt, allerdings scheint die Problematik nicht mit dem Streit zwischen Google und der GEMA zusammen zu hängen. Laut aktuellen Informationen ging der Sperrung eine Beschwerde der Firma Air Production voran. Unbestätigten Informationen nach handelt es sich dabei um die Produktionsfirma der französischen TV-Show Taratata, bei der Lady Gaga aufgetreten ist. Stein des Anstoßes ist anscheinend ein Clip der Show, die vermutlich ohne Genehmigung von Air Production bei Youtube eingestellt wurde. Ruft man den Youtube-Kanal von Lady Gaga aus Deutschland auf, erhält man den Hinweis: “ Unfortunately, this video is not available in Germany because it may contain music for which GEMA has not granted the respective music rights.“
Im GEMA-Blog werden noch einige Punkte beim Streit mit Youtube herausgestellt, vor allem der berichtete Preis von 12 Cent pro Klick auf ein Video. Bettina Müller, Autor des Blogpostings bei der GEMA und Leiterin Kommunikation & Public Relations, stellt Folgendes klar:
„Immer wieder werden 12 Cent pro Videostream kolportiert. Die GEMA hat dementsprechend in den Verhandlungen zu keinem Zeitpunkt einen Betrag von 12 Cent oder gar einen höheren gefordert. Vielmehr hat die GEMA einen marktüblichen einstelligen Betrag in die Verhandlungen eingebracht. Eine Stillschweigevereinbarung verhindert, dass weitere Vertragsinhalte und Verhandlungsdetails an die Öffentlichkeit kommuniziert werden können. Die GEMA kann auf erfolgreiche Verhandlungen mit anderen Musikdiensten, wie z.B. Omnifone zurückblicken.“
Die GEMA betont darüber hinaus, dass man gesetzlich verpflichtet ist, jedem Interessenten eine Lizenz anzubieten. Äußerungen, nach denen dies nicht der Fall sein soll, entsprechen also nicht den Tatsachen.
Wenn die Grossen streiten. Wie, was jetzt?