Der erste Januar markiert für die meisten Menschen den Beginn von Veränderungen. Meist geschieht dies in Form von selbst gesetzten Vorsätzen, die im neuen Jahr möglichst eingehalten werden sollen. Diese Vorsätze sind vollkommen unverbindlich und anders als beschlossene Gesetze werden sie auch oft eher schlecht als recht eingehalten. Die “juristischen Vorsätze” gibt es zwar nicht in einer solchen Fülle wie die persönlichen, jedoch bedeutet dies nicht, dass sie weniger wichtig sind. Im Gegenteil, denn auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Menge von Gesetzesänderungen die auf uns zukommen. Hier ein Überblick.

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KFZ-Steuer

Auf jedes neu gekaufte Auto welches die Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 erfüllt wird in Zukunft auch die KFZ-Steuer fällig. Bislang waren diese von der Abgabe befreit. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: PKW mit Euro-6-Dieselmotor, die vom 1. Januar 2011 an erstmals zugelassen werden, erhalten eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 Euro. Danach wird auch für diese Fahrzeuge der volle Steuersatz fällig.

Stromsteuer

Allgemein betrachtet steigt die Stromsteuer, was sich vor allem auf Unternehmen mit einem hohen Energiebedarf auswirken wird. Bislang galt die Regelung, dass der volle Steuersatz von 2,05 Cent/kWh nur für die ersten 25 000 Kilowattstunden bezahlt werden musste, was einem Sockelbeitrag von 512,50 Euro entsprach. Jede Kilowattstunde darüber hinaus wurde mit nur 1,23 Cent/kWh besteuert. Nun steigt der Sockelbetrag auf 1 000 Euro, was einem Jahresverbrauch von etwa 49 0000 Kilowattstunden entspricht. Weiterhin fällt das sogenannte “Erlaubnisverfahren” weg, mit dem eine Steuererleichterung schon im Vorfeld beantragt werden konnte. Nun geschieht dies über die Steuererklärung.

Grunderwerbsteuer

Wer sich in Deutschland ein Grundstück kaufen will, der wird mit einer Steuer, der sogenannten Grunderwerbsteuer, belastet. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach einem allgemeinen Prozentsatz (3,5 Prozent) , der jedoch in den einzelnen Bundesländern abweichen kann. In Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und dem Saarland wurde dieser Steuersatz nun erhöht. Im Saarland steigt er auf vier Prozent, in Bremen und Niedersachsen auf 4,5 und in Brandenburg auf fünf Prozent.

Arbeitszimmer

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2007 kann nun wieder mehr Geld von der Steuer abgesetzt werden – in Bezug auf das Arbeitszimmer. So ist es ab diesem Jahr möglich, bis zu 1 250 Euro geltend zu machen, jedoch nur, “wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.” Von dieser Regelung kann also nur der profitieren, der von Zuhause arbeiten muss, also keine andere Wahl hat. Wer weiterhin sein Büro nutzen kann, jedoch lieber vom heimischen Schreibtisch aus arbeitet, kommt nicht in diesen Genuss.

Lohnsteuerkarte

Ab diesem Jahr wird die Lohnsteuerkarte nicht mehr von der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung ausgegeben, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden. Dies führt daher, dass die Steuererhebung nun schrittweise auf das elektronische Verfahren Elstam (“Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale”) umgestellt wird. Letztendlich führt dieses zur gänzlichen Abschaffung der papierenen Lohnsteuerkarte. Bis die Umstellung abgeschlossen ist, bleibt aber die alte Karte übergangsweise noch gültig.