Ich habe die heutige Blogosphäre, in der letzte Zeit genauer unter die Lupe genommen und musste feststellen, dass die Prinzipien und die Blogger Ansichten sich etwas geändert haben.
Meine Meinung ist:
Der Blog ist kein Mittel zur: „Popularität, Luxus oder Arbeit zu Hause″, es ist harte Arbeit, den einmal Blogger immer Blogger und es gibt keinen Weg zurück.
So fühlen sich die Blogs in der Blogosphäre heute?
Hallo Liebe Blog Leser. Das Google Publisher Plugin analysiert die Seite und schlägt euch Werbeformate vor, die ihr dann per Klick – ohne Codeeingaben oder sonstiges – sehr schnell und eifach aktivieren könnt.
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Hallo Liebe Blog Leser. Neues Jahr, neue Bußgeldregelungen – die Punktereform im Verkehrszentralregister bringt einige Änderungen mit sich. Sie tritt ab dem 1. Mai 2014 in Kraft und betraft Verkehrsteilnehmer, die gegen die Regeln verstoßen, mit deutlich höheren Bußgeldern. Hier die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.
Neuen Bußgeldregelungen ab dem 1. Mai 2014 in Kraft
Statt wie bisher 18 Punkte, gibt es ab diesem Zeitpunkt nur noch acht Punkte im zentralen Verkehrsregister. Allerdings werden im Gegensatz zu bisher nicht mehr alle Verstöße ab einer Bußgeldhöhe von 40 Euro dort eingetragen, sondern alle ab 60 Euro. Zudem werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße dort registriert. Was nicht unter diese Kategorie fällt, bleibt außen vor.
Die Änderungen im Punktesystem werden flankiert von neuen Bußgeldregelungen für den Bußgeldkatalog. Die Preise für die Verstöße gehen teilweise deutlich nach oben. So müssen Verkehrsteilnehmer, die künftig mit dem Handy am Ohr beim Autofahren erwischt werden, statt 40 Euro mit der neuen Regelung 60 Euro bezahlen. Dieselbe Bußgelderhöhung gilt für das Fahren auf Eis und Schnee mit Sommerreifen.
Schauen Sie auf die Uhr. Uhrenzeiger – Pfeile führen Sie nach vorn. Und wissen Sie warum? Denn die Vergangenheit ist irrelevant. Schauen Sie sich das Bild mit Uhr noch einmal genauer an. Hildegard Knef – Da ist eine Zeit zu lachen und zu leben.
YouTube & Co. bleibt auch im Deutschlan weiterhin legal.
Es war nicht unbedingt ein Weihnachtsgeschenk, das sich eine Regensburger Anwaltskanzlei für zehntausende deutsche Internetnutzer ausgedacht hat. Kurz vor dem Fest traten die Juristen die vermutlich größte Abmahnwelle aller Zeiten los. Von jedem Empfänger forderten sie 250 Euro Schadensersatz. Der Vorwurf:Die Abgemahnten sollen im Netz ein urheberrechtlich geschütztes Video angeschaut haben.
Im konkreten Fall handelte es sich um Erotikclips. Doch der Sachverhalt lässt sich zwanglos auf alle Videoportale im Internet übertragen. Etwa auch auf den Online-Giganten YouTube, wo ja gerade Jugendliche heute einen guten Teil ihrer Freizeit verbringen.
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